Auf diese Untersuchungen haben Sie Anspruch

Früherkennung Krebs im Genitalbereich

Früherkennung von Krebs im Genitalbereich, insbesondere Gebärmutterhalskrebs.

Ab dem 20. Lebensjahr können gesetzlich krankenversicherte Frauen jährlich bei ihrer Frauenarzt/-ärztin eine kostenlose Früherkennungsuntersuchung für Krebs im Genitalbereich  in Anspruch nehmen.

Dabei begutachtet man zunächst die äußeren Genitalien, um Vulvakrebs oder andere Erkrankungen festzustellen.

Anschließend tastet man durch die Scheide hindurch die inneren Genitalien ab. Dabei kann man  Veränderungen, beispielsweise Verhärtungen im Bereich der Gebärmutter feststellen.

Mithilfe eines Spekulums (Spiegel) betrachtet man die Scheide und den Muttermund am Gebärmutterhals.

Aus der Scheide entnimmt man dann Scheidensekret, um es unter dem Mikroskop auf Infektionszeichen zu untersuchen.

 

Außerdem wird ein  Abstrich vom Gebärmuttermund und Gebärmutterhals durchgeführt, auch Pap-Abstrich genannt.

Dies erlaubt die Erkennung von Gebärmutterhalskrebs und seinen Vorstufen.

 

Ab dem 20. Geburtstag bis zum 35. Geburtstag erfolgt die Pap-Abstrichentnahme jährlich. Die Vorsorgeuntersuchung soll jährlich stattfinden.

 

Ab dem 35. Geburtstag kann auch eine Testung auf HPV erfolgen. Die sogenannte kombinierte Abstrichentnahme wird ab 35. alle 3 Jahre durchgeführt, die Vorsorge weiterhin jährlich.

 

Bei einem auffälligen Befund werden wir Sie umgehend benachrichtigen   und zu einer erneuten Untersuchung einladen. Meistens sind die Veränderungen so früh erkannt worden, dass zunächst nur eine Verlaufsbeobachtung ausreicht. Viele dieser Veränderungen können sich nämlich durch eine Behandlung, z.B. gegen eine Entzündung zurückbilden.

 

Sie können die  Vorsorgeuntersuchung durch die individuelle Gesundheitsleistung Ultraschall des Beckens und der Brüste erweitern.

 

 

Früherkennung von Brustkrebs

Vom 30. Lebensjahr an können gesetzlich krankenversicherte Frauen von ihrem/ihrer Frauenarzt/-ärztin einmal jährlich eine Tastuntersuchung der Brust durchführen lassen. Wir tasten dabei die Brust und die Achselhöhlen auf eventuelle Verhärtungen und vergrößerte Lymphknoten ab.
Vom 50. bis zum vollendeten 70. Lebensjahr werden Frauen alle zwei Jahre zur Mammografie eingeladen. Diese Einladung erfolgt automatisch auf der Grundlage von Angaben der Meldebehörden. Bei der Mammografie handelt es sich um eine Röntgenuntersuchung der Brust, mit der sowohl gut- als auch bösartige Veränderungen und Krebsvorstufen erkannt werden können. Ergeben sich entsprechende Befunde, werden weiterführende Untersuchungen eingeleitet.

 

Sie können diese Vorsorgeuntersuchung durch die individuelle Gesundheitsleistung Ultraschall der Brüste erweitern.

 

Früherkennung von Darmkrebs

Ab dem 50. Lebensjahr können gesetzlich Krankenversicherte eine jährliche Früherkennungsuntersuchung für Dickdarmkrebs durchführen lassen. Dabei werden vom Anus (After) aus die unteren Abschnitte des Darms auf Verhärtungen oder ähnliche Veränderungen abgetastet und der Stuhl auf nicht sichtbares Blut untersucht.

Ab dem 55. Lebensjahr können die Versicherten zwischen zwei Angeboten wählen.

Zum einen gibt es die Darmspiegelung (Koloskopie), bei der der gesamte Dickdarm vom Anus aus mithilfe eines biegsamen Schlauchs mit Spiegel begutachtet wird. Diese Untersuchung hat den Vorteil, dass verdächtige Bereiche, aus denen sich später Krebs entwickeln könnte, nicht nur entdeckt, sondern auch sofort entfernt werden können, z.B. sogenannte Adenome.  Nach zehn Jahren, so die Empfehlung, sollte sie wiederholt werden. Alternativ können die Versicherten alle zwei Jahre eine Untersuchung auf nicht sichtbares Blut im Stuhl durchführen lassen.

Auch das Darmkrebsscreening wird sowohl Frauen als auch Männern gleichermaßen angeboten.